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Schwangeren-betreuung

Schwangerschatfsvorsorge

Wir freuen uns, Ihnen mit unserer Erfahrung während der besonderen Zeit einer Schwangerschaft mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können. Bei Erstvorstellung in der Frühschwangerschaft legen wir mit Ihnen gemeinsam den Mutterpass an und Sie erhalten unsere praxiseigene Schwangerenbroschüre mit Informationen zu vielen relevanten Themen, die wir mit Ihnen besprechen. Bei der Schwangerschaftsvorsorge orientieren wir uns an den Mutterschaftsrichtlinien. Die Mutterschaftsrichtlinien sehen in der Schwangerschaft insgesamt drei Ultraschalltermine vor, die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen. Ergänzende Untersuchungen können sinnvoll sein und werden in unserer Praxis angeboten. Auch hierüber werden wir mit Eintritt der Schwangerschaft persönlich mit Ihnen sprechen. 

Große Ultraschall - Untersuchungen

Zu folgenden Zeitpunkten sind die drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:

I Screening: 9. – 12. Schwangerschaftswoche

II Screening: 29. – 22. Schwangerschaftswoche
Erweiterte Basisultraschalluntersuchung, Organscreening

Für die auch als IIb Screening bezeichnete Untersuchung haben wir – Frau Dr. Gholam und Frau Dr. Rückel – die entsprechende Qualifikation. Wir untersuchen systematisch zahlreiche Organe genauer, um eventuell vorliegende Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen frühzeitig zu erkennen. Dazu zählen das Kleinhirn, die linksseitige Herzposition, alle vier Kammern des Herzens, die Haut am Rücken, die vordere Bauchwand, der Magen, die Nieren und die Harnblase.

III Screening: 29. – 32. Schwangerschaftswoche

Doppler

Mit Hilfe der Dopplersonografie lässt sich der Blutfluss in kindlichen und auch mütterlichen Gefäßen beurteilen. Diese Untersuchung ist nur bei ganz speziellen Fragestellungen indiziert (beispielsweise bei Verdacht auf ein unzureichendes Wachstum des ungeborenen Kindes, zu geringer Fruchtwassermenge oder bestimmten Erkrankungen der werdenden Mutter). Liegt ein unauffälliger Befund vor, kann davon ausgegangen werden, dass das ungeborene Kind ausreichend über die Plazenta mit Nährstoffen versorgt wird und sich gut entwickeln kann.  Auffällige Befunde können für das weitere Vorgehen der Schwangerschaftsbetreuung wegweisend sein. Die Doppleruntersuchungen in unserer Praxis führt Frau Dr. Rückel durch.

Rhesus Testung

Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D können seit 2021 im eigenen Blut den Rhesusfaktor D des ungeborenen Kindes bestimmen lassen, um gezielt und nicht unnötig eine gegebenenfalls erforderliche Anti-D-Prophylaxe in der Schwangerschaft zu erhalten. Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen. Die Bestimmung kann frühestens ab der 12. Schwangerschaftswoche bei Einlingsschwangerschaften erfolgen. Ärztliche Voraussetzung ist die erworbene Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung. Aktuell bietet die Aufklärung für diese Untersuchung für alle Schwangeren in unserer Praxis Frau Dr. Gholam an.