Schwangeren-betreuung
Schwangerschatfsvorsorge
Wir freuen uns, Ihnen mit unserer Erfahrung während der besonderen Zeit einer Schwangerschaft mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können. Bei Erstvorstellung in der Frühschwangerschaft legen wir mit Ihnen gemeinsam den Mutterpass an und Sie erhalten unsere praxiseigene Schwangerenbroschüre mit Informationen zu vielen relevanten Themen, die wir mit Ihnen besprechen. Bei der Schwangerschaftsvorsorge orientieren wir uns an den Mutterschaftsrichtlinien. Die Mutterschaftsrichtlinien sehen in der Schwangerschaft insgesamt drei Ultraschalltermine vor, die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen. Ergänzende Untersuchungen können sinnvoll sein und werden in unserer Praxis angeboten. Auch hierüber werden wir mit Eintritt der Schwangerschaft persönlich mit Ihnen sprechen.
Zu folgenden Zeitpunkten sind die drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:
I Screening: 9. – 12. Schwangerschaftswoche
II Screening: 29. – 22. Schwangerschaftswoche
Erweiterte Basisultraschalluntersuchung, Organscreening
Für die auch als IIb Screening bezeichnete Untersuchung haben wir die entsprechende Qualifikation. Wir untersuchen systematisch zahlreiche Organe genauer, um eventuell vorliegende Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen frühzeitig zu erkennen. Dazu zählen das Kleinhirn, die linksseitige Herzposition, alle vier Kammern des Herzens, die Haut am Rücken, die vordere Bauchwand, der Magen, die Nieren und die Harnblase.
III Screening: 29. – 32. Schwangerschaftswoche
Mit Hilfe der Dopplersonografie lässt sich der Blutfluss in kindlichen und auch mütterlichen Gefäßen beurteilen. Diese Untersuchung ist nur bei ganz speziellen Fragestellungen indiziert (beispielsweise bei Verdacht auf ein unzureichendes Wachstum des ungeborenen Kindes, zu geringer Fruchtwassermenge oder bestimmten Erkrankungen der werdenden Mutter). Liegt ein unauffälliger Befund vor, kann davon ausgegangen werden, dass das ungeborene Kind ausreichend über die Plazenta mit Nährstoffen versorgt wird und sich gut entwickeln kann. Auffällige Befunde können für das weitere Vorgehen der Schwangerschaftsbetreuung wegweisend sein.
Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D können seit 2021 im eigenen Blut den Rhesusfaktor D des ungeborenen Kindes bestimmen lassen, um gezielt und nicht unnötig eine gegebenenfalls erforderliche Anti-D-Prophylaxe in der Schwangerschaft zu erhalten. Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen. Die Bestimmung kann frühestens ab der 12. Schwangerschaftswoche bei Einlingsschwangerschaften erfolgen. Ärztliche Voraussetzung ist die erworbene Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung.
Die Hebamme Christina Freire bietet in Kooperation mit unserer Praxis Schwangerenvorsorge sowie Beratung und Hilfeleistung in der Schwangerschaft an. Sie wird Sie auf Wunsch zusammen mit uns durch die spannende Zeit Ihrer Schwangerschaft begleiten.
Sie können einen Teil Ihrer Vorsorgeuntersuchungen bei Frau Freire wahrnehmen. Hierfür bieten sich insbesondere die Vorsorgetermine um die 17., 28., 22. und 39. Schwangerschaftswoche an. Sie können sie auch zur Beratung oder Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden kontaktieren.
Bitte vereinbaren Sie die Termine direkt mit der Hebamme.
Frau Freire bietet außerdem Betreuung in der Schwangerschaft und im Wochenbett in Dorfen und näherer Umgebung an. Sie haben zudem die Möglichkeit bei ihr Geburtsvorbereitungs- & Rückbildungskurse zu besuchen.
Terminvereinbarungen bitte unter 0176 – 55 525 304
Sprechzeiten Frau Freire: Mo. bis Fr.: 09:00 – 18:00 Uhr